Lastenhandhabungsverordnung
Bereits im Jahr 1981 kam zur Lastenhandhabungsverordnung die "Hettinger-Tabelle" hinzu, in der sich Angabe dazu befinden, wer welche Lasten heben darf. Am Arbeitsplatz sollten demnach in BEzug auf die Lastenhandhabungsverordnung folgende Gewichte in Kombination mit Alter und Geschlecht gelten:
Gelegentliches Lasten-Heben am Arbeitsplatz:
Alter | Maximale Last für Frauen | Maximale Last für Männer |
15 bis 18 Jahre | 15 kg | 35 kg |
19 bis 45 Jahre | 15 kg | 55 kg |
älter als 45 Jahre | 15 kg | 45 kg |
Häufiges Lasten-Heben am Arbeitsplatz:
Alter | Maximale Last für Frauen | Maximale Last für Männer |
15 bis 18 Jahre | 10 kg | 20 kg |
19 bis 45 Jahre | 10 kg | 30 kg |
älter als 45 Jahre | 10 kg | 25 kg |
(Quelle: Kompendium "Arbeitsschutzrech" - 2007; Taeger / Rose; Verlag Hüthig Jehle Rehm GmbH; www.hjr-verlag.de)
Sobald diese Richtwerte überschritten werden, müssen an und für sich Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Arbeitsnehmer gemäß Arbeitsschutzgesetz eingeleitet werden. Eine genauere Beurteilung ermöglicht jedoch die Leitmerkmalmethode, da sie noch weitere Punkte wie die DAuer der Ausübung soeie die Körberhaltung miteinbezieht.