Lastenhandhabungsverordnung

Bereits im Jahr 1981 kam zur Lastenhandhabungsverordnung die "Hettinger-Tabelle" hinzu, in der sich Angabe dazu befinden, wer welche Lasten heben darf. Am Arbeitsplatz sollten demnach in BEzug auf die Lastenhandhabungsverordnung folgende Gewichte in Kombination mit Alter und Geschlecht gelten:

Gelegentliches Lasten-Heben am Arbeitsplatz:

Alter Maximale Last für Frauen Maximale Last für Männer
15 bis 18 Jahre 15 kg 35 kg
19 bis 45 Jahre 15 kg 55 kg
älter als 45 Jahre 15 kg 45 kg

Häufiges Lasten-Heben am Arbeitsplatz:

Alter Maximale Last für Frauen Maximale Last für Männer
15 bis 18 Jahre 10 kg 20 kg
19 bis 45 Jahre 10 kg 30 kg
älter als 45 Jahre 10 kg 25 kg

(Quelle: Kompendium "Arbeitsschutzrech" - 2007; Taeger / Rose; Verlag Hüthig Jehle Rehm GmbH; www.hjr-verlag.de)

Sobald diese Richtwerte überschritten werden, müssen an und für sich Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Arbeitsnehmer gemäß Arbeitsschutzgesetz eingeleitet werden. Eine genauere Beurteilung ermöglicht jedoch die Leitmerkmalmethode, da sie noch weitere Punkte wie die DAuer der Ausübung soeie die Körberhaltung miteinbezieht.

https://www.arbeitsrechte.de/lastenhandhabungsverordnung/#Lastenhandhabungsverordnung_Berechnung_der_Grenzwerte_mittels_Leitmerkmalmethode